Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Version von 2009

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hekate und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Hekate nicht an, es sei denn, Hekate hätte ausdrücklichschriftlich ihrer Geltung zugestimmt

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS UND RÜCKTRITT

Hekate verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Hekate zum Rücktritt berechtigt Alle Angebote sind gültig solange der Vorrat reicht. Falls der Lieferant von Hekate trotz vertraglicher Verpflichtung Hekate nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Hekate ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet

§ 3 LIEFERUNG

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung vom zustellenden Paket- oder Postdienst dem Kunden übergeben wird. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde

§ 4 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, VERZUG

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Bankeinzug oder Vorkasse zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Hekate berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem üblichenden Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Hekate ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Hekate berechtigt, diesen geltend zu machen

§ 5 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Hekate anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Hekate

§ 7 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Liegt ein von Hekate zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Hekate nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Hekate zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Hekate zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen


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